Unsere Dienste für den Kunden sind
mit Abgabe des beauftragten Gutachtens nicht zwangsläufig erschöpft.
Soweit gewünscht, begleiten wir die praktische Umsetzung von gutachtlich
vorgeschlagenen Maßnahmen, wie z.B.:
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Tiefbau- und Gründungsarbeiten
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Abbruch von Gebäuden, Aushub von Baugruben
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Separierung von Bausubstanz, Rest- und Abfallstoffen
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Umweltgerechte Verwertung und Entsorgung
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Umwelttechnische Sicherungs - und Sanierungsmaßnahmen
Der Kunde kann die fachtechnische Begleitung dieser Arbeiten bei
uns in Auftrag geben, unabhängig davon, ob wir die vorliegende
Planung zu verantworten hatten oder nicht.
Soweit wir rechtzeitig eingeschaltet werden, übernehmen
wir gerne auch Leistungen nach §§ 55, 57 der Honorarordnung
für
Architekten und Ingenieure ab Leistungsphase 6, im einzelnen:
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Vorbereitung der Vergabe, d.h.
Massenermittlung und Erstellen von Ausschreibungen
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Mitwirkung bei der Vergabe, d.h.
Einholen und Vergleichen von Angeboten (Preisspiegel) und Unterbreiten
von Vergabevorschlägen
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Örtliche Bauüberwachung
/ Fachbauleitung, inkl. Abnahme von Teilleistungen und/oder Einzelobjekten
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Objektbetreuung und Dokumentation,
d.h. Überwachen der Mängelbeseitigung
und Dokumentation des Gesamtergebnisses
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